• 10
  • Mrz

Die private Krankenversicherung muss die gleichen Grundleistungen enthalten, die auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beinhaltet, damit die Beitragszahlung Arbeitgeberzuschussberechtigt ist.

Hierzu gehört auch das Krankentagegeld. Das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung greift bei einem Angestellten sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Damit stellt es die private Alternative zum gesetzlichen Krankengeld dar.

In der Regel hat ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Ist man gesetzlich versichert, so wird nach Ablauf der sechsten Woche das gesetzliche Krankengeld für bis zu 72 Wochen lang bezahlt. Allerdings entspricht das gesetzliche Krankengeld nicht dem bisherigen Nettoeinkommen. In der Regel wird ein Krankengeld in Höhe von 60 bis 70% des letzen Nettoeinkommens von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.

Wer sich für eine private Krankenversicherung entschieden hat, kann sein Krankentagegeld so anpassen, dass auch nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das Nettoeinkommen zu 100% abgesichert ist und dadurch keine Versorgungslücke entsteht. Weiterer großer Vorteil der privaten Lösung: Das Krankentagegeld wird solange an den Versicherungsnehmer bezahlt, solange dieser krank ist. Im gesetzlichen Modell endet die Krankengeldzahlung nach 72 Monate, danach hat man dann nur noch Anspruch auf Krankenhilfe, eine andere Form der Sozialhilfe.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann durch den Abschluss eine Krankentagegeldzusatzversicherung die Versorgungslücke schließen, die durch die Differenz zwischen dem letzen Netto und dem gesetzlichen Krankengeld entsteht.

Wichtig: Seit dem 01.01.2009 haben freiwillig versicherte Selbständige keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Krankengeldzahlung. Wer also selbständig ist und krank werden sollte, muss selbst für die finanzielle Absicherung vorsorgen. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bieten zwar zwischenzeitlich einen entsprechenden Wahltarif an, doch ist man dann für 3 Jahre an seine gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Auch die private Krankenversicherung hat speziell für diesen Personenkreis eine Lösung entwickelt. Auch hier können wieder 100% der Einnahmen abgesichert werden, ohne dass eine 3-jährige Bindefrist besteht.

» Comments are currently closed, but you can trackback from your own site.

Comments are closed.